- reservierte Betreuungsplätze als konkrete Lösung anbieten
- attraktive Partner für Mitarbeitende und Betreuungseinrichtungen
- schränkt die Wahlfreiheit der Eltern ein
Damit Mitarbeitende bei Bedarf ohne Wartezeit einen Betreuungsplatz zur Verfügung haben, reservieren Unternehmen Plätze in einer Kindertagesstätte oder bei Tageseltern. Reservierte Plätze können auch für die Betreuung in Notfällen und zu Ferienzeiten genutzt werden.
Als Unternehmen regeln Sie dafür mit der Trägerschaft der Betreuungseinrichtung Belegungsrechte und Finanzierung. Unternehmen, die einer Betreuungseinrichtung die Plätze voll vergüten und ihren Mitarbeitenden vergünstigt weitergeben, sind Sie ein attraktiver Partner – für beide Seiten.
Damit sich die Nachfrage nach Betreuung mit den reservierten Plätzen deckt, ist eine Bedarfserhebung bei den Mitarbeitenden sinnvoll.
Bedarf ermitteln