Rechtliche Grundlagen
Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern klärt in einem Schreiben an die Sozialvorstehenden einzelne Punkte zur kantonalen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern. Dieses Schreiben ersetzt dasjenige des Justiz- und Sicherheitsdepartements von 2005.
Auslegung kantonale Pflegekinderverordnung