Kinderbetreuung

Finanzhilfen des Bundes zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Anschubfinanzierung für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen
Der Bund fördert die Schaffung neuer Plätze für die Tagesbetreuung. Das Parlament hat im Herbst 2018 die Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre bis am 31. Januar 2023 beschlossen. Finanzhilfen werden an Kindertagesstätten und Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung sowie an Strukturen zur Koordination der Betreuung in Tagesfamilien gewährt. 
Nähere Informationen und Gesuchsformulare

Zwei neue Förderinstrumente des Bundes ab 1. Juli 2018
Der Bund unterstützt jene Kantone und Gemeinden, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem fördert er Projekte, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausgerichtet werden.
Der Bundesrat setzt das revidierte Gesetz sowie die entsprechenden Verordnungsänderungen auf den 1. Juli 2018 in Kraft.
Eckpunkte des revidierten Bundesgesetzes über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)
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