Kitas/TAO, die bisher noch kein Gesuch eingereicht haben:

 

Wenn Sie bisher noch kein Gesuch um Ausfallentschädigung bei der DISG eingereicht haben, verwenden Sie bitte folgendes Formular (für Kita oder TAO):

Das Gesuch muss bis spätestens am 17. Juli 2020 vollständig bei der DISG eingereicht werden. Auf zu spät eingereichte Gesuche kann nicht eingetreten werden.

Vollständig heisst:

  • Vollständig ausgefülltes Gesuchsformular (Deckblatt, Selbstdeklaration BSV, Statistik, Tabellenblätter für alle Monate, für welche Ausfallentschädigung beantragt wird) als Excel-Datei und eine aktuelle Tarifliste per Mail an disg@lu.ch

  • Deckblatt und Selbstdeklaration BSV zusätzlich ausgedruckt und unterzeichnet per Post an: Kanton Luzern, Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG, Rösslimattstrasse 37, Postfach 3439, 6002 Luzern (Poststempel spätestens 17. Juli 2020)

 

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