Kinderbetreuung

Kitas und TAO, die bereits ein Gesuch für die Monate April/Mai eingereicht haben

 

Wenn Sie bereits ein Gesuch um Ausfallentschädigung bei der DISG für die Monate April und/oder Mai eingereicht haben, verwenden Sie bitte für die drei Monate April, Mai und Juni das gleiche (alte) Formular weiter. Beachten Sie, dass im Monat Juni Ausfallentschädigung nur bis zum 17. Juni beantragt werden kann.

Nur für den Monat März verwenden Sie bitte folgendes neues Formular (für Kita oder TAO):

Die Gesuche müssen bis spätestens am 17. Juli 2020 vollständig bei der DISG eingereicht werden. Auf zu spät eingereichte Gesuche kann nicht eingetreten werden.

Vollständig heisst:

  • Vollständig ausgefülltes bisheriges Gesuchsformular (Statistik, Tabellenblätter für die Monate April, Mai und evtl. Juni) als Excel-Datei per Mail an disg@lu.ch 
  • Vollständig ausgefülltes neues Gesuchsformular (Deckblatt, Selbstdeklaration BSV, Statistik, Tabellenblätter für den Monat März) als Excel-Datei per Mail an disg@lu.ch

  • Deckblatt und Selbstdeklaration zusätzlich ausgedruckt und unterzeichnet per Post an: Kanton Luzern, Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG, Rösslimattstrasse 37, Postfach 3439, 6002 Luzern (Poststempel spätestens 17. Juli 2020)

 

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