Betreuungspersonen in Kindertagesstätten verfügen über eine Ausbildung als Kleinkinderzieherin / Kleinkinderzieher, als Fachperson Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, als Dipl. Kindererzieherin / Kindererzieher HF oder über eine verwandte anerkannten Ausbildung.
Als ausgebildete Kitaleiterin oder Kitaleiter gelten Fachpersonen Betreuung Kinder (FaBeK) und andere anerkannte pädagogische Berufsleute mit anerkanntem Abschluss im Führungsbereich (ab 16 Plätzen obligatorisch).
Die berufliche Grundbildung zur Fachperson Betreuung Kinder dauert drei Jahre. Im Kanton Luzern gibt es die Möglichkeit einer zweijährigen Nachholbildung sowie eines Validierungsverfahrens. Informationen dazu sind in den Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern enthalten.
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