Betreuungsgutscheine

Einige Gemeinden im Kanton Luzern beteiligen sich an den Kosten der Kinderbetreuung mittels Betreuungsgutscheinen. Damit werden Eltern direkt unterstützt (Subjektfinanzierung).

Eltern beantragen Betreuungsgutscheine direkt bei ihrer Wohngemeinde. Die Bedingungen zum Bezug und Einsatz von Betreuungsgutscheinen legt jede Gemeinde selber fest.

Welche Kitas sind für Betreuungsgutscheine berechtigt?
Eltern nutzen die familienergänzende Kinderbetreuung entweder in ihrer Wohngemeinde, oder z.B. in einer Kita in der Nähe des Arbeits- oder Ausbildungsorts.
Die DISG und der VLG empfehlen den Gemeinden als Kriterium auf eine gültige Betriebsbewilligung der Kita abzustützen. Da der VLG 2020 die «Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern» überarbeitet hat, liegen aktuelle Richtlinien zur Prüfung der Qualität bei der Anerkennung und Aufsicht von Kitas vor. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen ihrer Kompetenzen selber, ob sie bei Kitas auf ihrem Gemeindegebiet weitergehende Voraussetzungen einfordern. Diese sollen im Zusammenhang mit ihrer Ausübung der Aufsichtstätigkeit bzw. Qualitätsentwicklung stehen (vgl. Stadt Luzern). 

Gemeinden, welche Betreuungsgutscheine einführen möchten, können von langjährigen Erfahrungen anderer Gemeinden profitieren. Büro Communis und INTERFACE Politikstudien Forschung Beratung GmbH beraten Gemeinden zum Thema Betreuungsgutscheine.

Gemeinden mit Betreuungsgutscheinen