Kinderbetreuung

Hütedienst

Rechtliche Grundlagen

Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern klärt in einem Schreiben an die Sozialvorstehenden einzelne Punkte zur kantonalen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern. Dieses Schreiben ersetzt dasjenige des Justiz- und Sicherheitsdepartements von 2005.
Auslegung kantonale Pflegekinderverordnung

Aus- und Weiterbildung

Betreuerinnen in Hütediensten verfügen über unterschiedliche Bildungs- und Erfahrungshintergründe. Häufig handelt es sich beim Hütedienst um ein freiwilliges Engagement von Frauen aus den Gemeinden.

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