Aufsicht und Bewilligung

Durch die Annahme des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung werden Kindertagesstätten seit dem 1. Januar 2026 vom Kanton Luzern (DISG) bewilligt und beaufsichtigt.

Bei Neugründungen oder Verlängerungen von Bewilligungen sowie für die Ausübung der Aufsicht kommen gesetzliche Grundlagen und die Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern zur Anwendung.