Aufsicht und Bewilligung

Für die Aufsicht und Bewilligung von Kindertagesstätten im Kanton Luzern sind die kommunalen Behörden zuständig.

Bei Neugründungen oder Verlängerungen von Bewilligungen sowie für die Ausübung der Aufsicht kommen gesetzliche Grundlagen und die Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern zur Anwendung.

Unterstützung für Gemeinden

Die folgenden Stellen bieten Gemeinden Unterstützung im Zusammenhang mit Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten als Dienstleistung an: