Qualitätskriterien

Der Regierungsrat legt nach Anhörung der Gemeinden gemäss § 4 Abs. 1 KiBeG die Mindestvorgaben für die Qualitätsstandards von privaten Tagesfamilienorganisationen fest. Die DISG hat eine Weisung für private Tagesfamilienorganisationen erarbeitet, welche sich an den Qualitätsrichtlinien des Verbandes Luzernern Gemeinden (VLG) orientiert. Die Weisung ist noch nicht öffentlich.