Betreuungsbeiträge

  • Eltern können den passenden Betreuungsplatz frei wählen
  • für Unternehmen gut planbar
  • gut mit anderen Lösungen kombinierbar
  • sinnvoll bei ausreichendem Platzangebot in der Region
  • Ergänzung zu Betreuungsgutscheinen einzelner Gemeinden

Unternehmen können ihre Mitarbeitenden bei den Kosten der Kinderbetreuung entlasten – mit Beiträgen, die über die gesetzlichen Familienzulagen hinausgehen. Berufstätige Eltern können so die für sie passende Lösung selbst suchen. Gezielt können solche Betreuungsbeiträge an Eltern vergeben werden, die ihre Kinder in einer Kindertagesstätte oder von Tagesfamilien betreuen lassen. Höhe und Art der Beiträge legen Sie in Ihrem Unternehmen selbst fest. Der administrative Aufwand für Auszahlung von Betreuungsbeiträgen ist gering, Fachwissen nicht nötig.

Informationen zur Kinderbetreuung oder die Unterstützung bei der Platzsuche sind auch für Eltern hilfreich, die Betreuungsbeiträge erhalten.
Mitarbeitende informieren
Platzsuche unterstützen

Einen Überblick zur Umsetzung von Betreuungsbeiträgen liefert das deutsche Webportal «Mittelstand und Familie». Hinweis: Im Kanton Luzern sind Betreuungsbeiträge von Unternehmen nicht steuerbefreit.
Webportal «Mittelstand und Familie» (aus Deutschland)

Praxisbeispiele

«Die Suva leistet finanzielle Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung, weil die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Suva einen grossen Stellenwert hat.»

Annemarie Bürgin, Abteilung Personal und Logistik, Suva

Kontakte, Links und Tools

Hilfreiche Kontakte und Tools sowie informative Links.