Einige Gemeinden im Kanton Luzern beteiligen sich mit Betreuungsgutscheinen für Eltern an den Kosten familienergänzender Kinderbetreuung. Damit wird die passende Betreuung für das einzelne Kind und seine Familie in den Vordergrund gestellt (Subjektfinanzierung), dies im Unterschied zur herkömmlichen Subventionierung von Betreuungseinrichtungen (Objektfinanzierung).
Unternehmen können mit eigenen Betreuungsbeiträgen an Mitarbeitende die finanzielle Unterstützung der Gemeinden ergänzen.