Aus- und Weiterbildung

Betreuungspersonen in Kindertagesstätten verfügen über eine Ausbildung als Kleinkinderzieherin / Kleinkinderzieher, als Fachperson Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, als Dipl. Kindererzieherin / Kindererzieher HF oder über eine verwandte anerkannten Ausbildung.

Als ausgebildete Kitaleiterin oder Kitaleiter gelten Fachpersonen Betreuung Kinder (FaBeK) und andere anerkannte pädagogische Berufsleute mit anerkanntem Abschluss im Führungsbereich (ab 16 Plätzen obligatorisch).

Broschüren/Informationen

Kurzfilme, Informationen, Tipps und Broschüren zum Thema.

Weitere Informationen zur Frühen Förderung:

Weitere Informationen zur Elternbildung:

Weitere Informationen zur Elternbildung