Der Regierungsrat legt nach Anhörung der Gemeinden gemäss § 4 Abs. 1 KiBeG die Mindestvorgaben für die Qualitätsstandards von Kindertagesstätten fest. Die DISG hat eine Weisung für Kindertagesstätten erarbeitet, welche sich an den Qualitätsrichtlinien des Verbandes Luzernern Gemeinden (VLG) orientiert. Die Weisung ist noch nicht öffentlich.